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Auswirkungen der Europäischen Messgeräterichtlinie -MID- auf den Betrieb von Prüfständen

Mit der Umsetzung der MID als Europäische Richtlinie in nationales Recht der Mitgliedsstaaten ergeben sich auch Änderungen zum genehmigten Betrieb von Prüfanlagen.

Wurden die Anlagen bisher meist durch die Deutschen Eichbehörden oder das Holländische NMI im Herstellungsland der Anlage abgenommen, kann eine Nutzung der Prüfanlagen jetzt so nicht mehr möglich sein. Zukünftig wird es zu einer Änderung der staatlich anerkannten Prüfstellen kommen.

Die Prüfstellen bei den Messgeräteherstellern benötigen im Rahmen des Konformitätsverfahrens keine staatliche Anerkennung mehr. Diese werden im Rahmen der Messgerätezulassung über das Modul F, D oder H1 durch eine Benannte Stelle im QM System eingebunden.

Prüfstellen die von Herstellern von Messgeräten und Versorgungsunternehmen unabhängig sind können sich als Benannte Stelle qualifizieren.

Auch wird es noch für Nacheichungen, Stichproben- oder Befundprüfungen bei Unabhängigkeit von Herstellern oder Versorgungsunternehmen Prüfstellen mit Anerkennung ähnlich einer Benannten Stelle geben.

Besondere Bedeutung hat jetzt der Nachweis der Messgenauigkeiten, die Prüfanlagendokumentation und die Konformität mit den technischen Regeln. Ein Verweis auf Baugleichheit schon verwendeter Anlagen reicht da nicht mehr aus. Für jede Anlage ist der Nachweis separat zu führen.

Viele Anlagen haben sich auch nur über die Unsicherheit der Durchflussnormale definiert. Das ist nicht mehr ausreichend. Es ist die gesamte Sensorik einer Anlage inklusive der Normale und Berechnungen zu betrachten. Bei den einzelnen Sensoren ist ein Nachweis über alle Unsicherheiten zu führen. Die Betrachtung der Kalibrierunsicherheit in der Anlage reicht dazu nicht aus.

Auch ist oft die Messeinheit nicht ausreichend gegen Verfälschung geschützt. Drucksensoren haben im Allgemeinen eine in den Unterlagen dokumentierte Seriennummer. Bei Pt 100 Temperaturfühlern ist das meist nicht der Fall. Auch ist der Anschluss an den Messwertumsetzer selten gesichert.

Bei einer Neuausrichtung der Prüfungen gemäß der MID sollte in jedem Fall vorher eine Analyse der Prüftechnik vorgenommen werden.

Falls sie Unterstützung benötigen nehmen Sie bitte für eine Beratung Kontakt mit uns auf.