NI-15-03-2008
Die Europäische Messgeräterichtlinie MID regelt die Anforderungen und das Verfahren für Messgeräte bis zum Inverkehrbringen. Prüfeinrichtungen sind Hilfsmittel für die Überprüfung der Messgenauigkeit eines Messgerätes und somit nicht direkt durch die MID erfasst.
Prüfanlagen dienen der Kalibrierung und Eichung und waren bisher fast ausschließlich in den staatlich anerkannten Prüfstellen und den Eichämtern eingesetzt. Mit der Umsetzung in nationales Recht in 2007 verändern sich die Strukturen beider Einrichtungen. Es sind zwar weit reichende Übergangsregelungen gültig, die aber nur für schon vorhandene Messgerätezulassungen gelten.
Mit der schrittweisen Umsetzung der MID bei den Messgeräten werden nicht nur neue Anforderungen an das Prüfverfahren gestellt. Die Verwendung innerhalb eines Bewertungsverfahrens oder Zulassung durch eine Benannte Stelle stellt veränderte Anforderungen an die Prüftechnik. Ob die vorhandenen Anlagen den Anforderungen genügen ist noch zu klären.
Mehr zu diesem Thema finden Sie im Artikel:
Auswirkungen der Europäischen Messgeräterichtlinie -MID- auf den Betrieb von Prüfständen
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